Streikrecht für BeamtInnen – EU-Rechtsprechung umsetzen !

GEW-LogoDie GEW legt ein Gutachten vor, das die ­Kompetenzen deutscher Gerichte in der Frage des Streikrechts für Beamte ausleuchtet. Verwaltungsgerichte (VG) sollen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) direkt anwenden und in ihren Urteilen umsetzen. Sie müssen nicht auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) warten. Dieses hat nicht allein das Recht, die Rechtmäßigkeit von Beamtenstreiks zu beurteilen.

Über streiks

Blog berichtet über Arbeitskämpfe und Streiks
Dieser Beitrag wurde unter Gewerkschaften, Streikrecht abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s